Schulrechtsnotruf der LSV-Kärnten

+43 660 7152 588

Wenn ihr Fragen zum Thema Schulrecht habt oder Unterstützung bei einer möglichen Schulrechtsverletzung benötigt, hilft euch unser Schulrechtsnotruf gerne weiter. Ruft einfach unter der oben genannten Nummer an oder sendet uns eine Nachricht per SMS oder WhatsApp.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Schulrecht

FAQ – Fragen und Antworten
Was ist Schulrecht?

Schulrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die Rehcte und Pflichten von Schüler:innen, Lehrpersonen und Schulen festlegen und das Zusammenleben im Schulalltag verbindlich gestalten. Relevante Regelwerke bilden hierfür unter anderem das Schulunterrichtsgesetz (SchUG), die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBV) und das Kärntner Schulgesetz (K-SchG).

Wie kann mir der Schulrechtsnotruf helfen?

Der Schulrechtsnotruf unterstützt euch sowohl bei allgemeinen Fragen zum Schulrecht als auch bei konkreten Einzelfällen. Ihr könnt euch für eine erste schulrechtliche Einschätzung jederzeit melden. Eure Anliegen werden nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet, jedoch ohne Gewähr und ohne rechtliche Verbindlichkeit.

Wer hebt ab?

Am anderen Ende der Leitung meldet sich unser diesjähriger Schulrechtsreferent Martin Knafl.

Was, wenn niemand abhebt?

Da die Arbeit in der LSV ehrenamtlich erfolgt, ist unser Schulrechtsnotruf auch nicht durchgehend besetzt. Sollte einmal niemand abheben, könnt ihr gerne zusätzlich eine SMS oder WhatsApp-Nachricht hinterlassen – ihr könnt aber in jedem Fall mit einem Rückruf rechnen.

Muss ich anrufen oder kann ich eine Nachricht hinterlassen?

Ihr könnt selbstverständlich auch gerne eine Nachricht via SMS oder WhatsApp hinterlassen.

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